Wir wollen Salzburgs Verkehr BEWEGEN – Hier unser Katalog!

FORDERUNGSKATALOG

Der Verein RSB fordert vom Land Salzburg

  • Gründung der RSB Infrastruktur Planungs- u. Betriebsgesellschaft *1)
  • unter gleichberechtigter Beteiligung: Land-Städte-Gemeinden
  • Strukturierte Öffentlichkeitsarbeit zur Information der Bevölkerung.
  • Sofortige Sicherung aller RSB Trassen in der Raumordnung. Dadurch wird für die Zukunft eine Wiederholung der Probleme wie bei der 380KV Leitung vermieden, ein gedeihliches
  • Weiterkommen der Regionen gewährleistet.
  • Gemeinsame Erarbeitung eines ÖV-GesamtkonzeptesBundesland Salzburg, angrenzende Regionen Berchtesgadenerland und OÖ
  • Salzburg-Bayern-Oberösterreich, damit ist gemeint:

Dies unter Mitwirkung von unabhängigen Fachleuten, nach den neuesten technischen Erkenntnissen und Möglichkeiten.

Keine Umsetzung von veralteten Konzepten, keine punktuellen Lösungen, keine Fortführung oder Wiederholung der konzeptionellen Fehler der Vergangenheit.

  • Erstellung von Kosten- Nutzen Untersuchungen (KNU) nach standardisierter Bewertung, unter Einbeziehung der volkswirtschaftlichen Komponenten.Diese KNU Berechnungen müssen in mehreren Konzeptvarianten erfolgen um Vergleiche sichtbar zu machen.
  • KNU – Varianten:
  • Diese Berechnungen müssen nachvollziehbar und transparent vorgelegt werden, insbesondere ist die künftige Kostenentwicklung (Infrastrukturbetriebskosten und Kosten des Fahrbetriebes) klar und verständlich darzustellen. Die Kosten für die nötigen Fahrzeugbeschaffungen inkl. der erforderlichen Reservefahrzeuge sind in einem getrennten Katalog extra darzustellen.
  1. Oberirdische Stadtquerung: EuRegioBahnStudie 2015 G2 Gesamtverlauf bis Hallein,
  2. inkl. Anbindung Anif – Grödig bis Staatsgrenze Hangenden Stein
  3. Unterirdische Stadtquerung: EuRegioBahnStudie 2015 G2 Gesamtverlauf bis Hallein,
  4. inkl. Anbindung Anif – Grödig bis Staatsgrenze Hangenden Stein
  5. RSB Phase 1) wie vom Verein RSB dargestelltKeinesfalls dürfen diese Berechnungen von jenen Firmen ausgeführt werden, die bei der EuRegioBahnstudie 2015 die Variante G2 zu verantworten hatten, diese Firmen sind bei Ausschreibungen nicht zuzulassen!
  • Erstellung eines Teilprojektkataloges mit Terminplan für die Umsetzung.

Der Verein RSB fordert von der Republik Österreich und der Europäischen Union

  • Keine Bundesförderung OHNE Gesamtverkehrskonzept ÖV,länderübergreifend nach Bayern/BerchtesgadenerlandKeine EU-Fördergelder OHNE Gesamtverkehrskonzept ÖV,Länderübergreifend nach Bayern/Berchtesgadenerland*1) damit ist nicht der Fahrbetrieb gemeint, sondern die Prämisse:

Öffentliche Infrastruktur in öffentlichem Eigentum!

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